Schnelltermin
Eva Brookes

Eva Brookes

Ergotherapie
Englisch
Sind Sie Eva Brookes? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: mima-ergo.atStand Okt. 2026

Eva Brookes ist Ergotherapeutin mit über 15 Jahren internationaler Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Sie bietet individuelle Therapieansätze und Beratung für Familien, mit Fokus auf die Stärkung der Selbstständigkeit und Selbstregulation. Eva Brookes hat umfangreiche Zusatzqualifikationen und setzt sich besonders für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung und psychischen Herausforderungen ein. Sie ist Mutter von zwei Kindern und setzt auf spielerische und freudvolle Begleitung.

Diplome & Zertifikate

Alert ProgrammMarte Meo®-TherapeutinZürcher Ressourcenmodell

Leistungen

Marte Meo®-MethodeSchreibberatung und -trainingSensorische IntegrationstherapieBeratung für psychische ErkrankungenErgotherapie bei Autismus-Spektrum-Störung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • mima-ergo.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.