Schnelltermin

Primar Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Markus Brunner, MBA

Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten
Sind Sie Primar Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Markus Brunner, MBA? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: medsyn.atStand Okt. 2026

Primar Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Markus Brunner, MBA ist Facharzt für HNO und Primar der HNO Abteilung der Universitätsklinik Krems. Er war langjähriger Leiter des Tumorteams der Universitätsklinik für HNO der MedUni Wien. Seine Spezialgebiete umfassen die operative und nicht-operative HNO, Ohrmikroskopie, Endoskopie, Hörtests, HNO-Erkrankungen des Kindes sowie operative Behandlungen wie Nasennebenhöhlensanierung, schnarchverbessernde Operationen, Mandelentfernungen und Tumorchirurgie.

Diplome & Zertifikate

Einjähriger klinischer Auslandsaufenthalt in Sydney (Tumorchirurgie)

Leistungen

Allgemeine HNO-Untersuchung

Behandlungen

Operative Behandlungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • medsyn.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 31.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.