Schnelltermin

Mag. Jasmin Buchbauer

Klinische Psychologin / Gesundheitspsychologin
Sind Sie Mag. Jasmin Buchbauer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-buchbauer.atStand Okt. 2026

Mag. Jasmin Buchbauer ist Klinische- und Gesundheitspsychologin mit über 17 Jahren Berufserfahrung. Sie begann ihre Karriere als Betreuerin in einer Jugendwohngemeinschaft und sammelte umfangreiche Erfahrung in der klinisch-psychologischen Diagnostik und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Mag. Buchbauer arbeitet ressourcenorientiert, transparent und individuell, um psychische Belastungen, Krisen und persönliche Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Schwerpunkte liegen in der Einzel- und Gruppentherapie sowie Elternberatung. Sie ist zertifiziert als Legasthenie- und Dyskalkulietherapeutin und setzt sich für eine vertrauensvolle, wertschätzende Atmosphäre ein, die es ihren Klienten ermöglicht, sich sicher und ernst genommen zu fühlen. Regelmäßige Fortbildungen sichern die Qualität ihrer Arbeit.

Diplome & Zertifikate

DyskalkulietherapeutinGesundheitspsychologinKlinische PsychologinLegasthenie-Therapeutin

Behandlungen

TraumatherapieBehandlung von ÄngstenBehandlung depressiver ZuständeKlinisch-psychologische BehandlungUnterstützung bei Lernschwierigkeiten (Legasthenie)Unterstützung bei Rechenschwierigkeiten (Dyskalkulie)

Erkrankungen

Bewältigung von ErschöpfungPsychosomatische BeschwerdenBeratung bei Erziehungsfragen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.