Schnelltermin

Dr. med. dent. Peter Budenhofer

Oralchirurgie
Sind Sie Dr. med. dent. Peter Budenhofer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: eichinger-budenhofer.atStand Okt. 2026

Dr. Peter Budenhofer ist diplomierter Fachzahnarzt für Oralchirurgie der Bayerischen Landeszahnärztekammer und verfügt über jahrzehntelange klinische Erfahrung. Er studierte Zahnheilkunde an der LMU München und war als Assistenzarzt in einer implantologischen Praxis tätig. Dr. Budenhofer war an der Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am Klinikum Wels-Grieskirchen tätig und betreibt seit 2013 eine eigene Wahlarztordination. Seine Expertise umfasst die gesamte Bandbreite der oralchirurgischen und implantologischen Versorgung, inklusive der Behandlung von Angstpatienten. Dr. Budenhofer ist Mitglied in renommierten Fachgesellschaften wie dem Berufsverband Deutscher Oralchirurgen und dem International Team for Implantology.

Diplome & Zertifikate

Mitgliedschaft bei der Österreichischen Gesellschaft für Implantologie (ÖGI)Mitgliedschaft bei der Österreichischen Gesellschaft für Parodontologie (ÖGP)Mitgliedschaft beim Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO)Mitgliedschaft beim International Team for Implantology (ITI)ZFP-ÖZAK – Zahnärztliches Fortbildungsdiplom, Zusatz: Implantologie

Leistungen

OralchirurgieLachgassedierungParodontalchirurgieImplantologie nach MaßWurzelspitzenresektionKieferzysten-EntfernungProthesenlager-OptimierungEntfernung von WeisheitszähnenImplantat-Planung und -NavigationBehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.