Schnelltermin

Bettina Costerus

Physiotherapie
Sind Sie Bettina Costerus? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: costerus.atStand Okt. 2026

Bettina Costerus ist Physiotherapeutin und bietet individuelle Therapien wie Krankengymnastik, manuelle Therapie, Osteopathie, Faszientherapie und MNI Therapie an. Sie arbeitet mit hohen Hygienestandards und stellt sicher, dass ihre Praxis trotz der COVID-19-Pandemie weiterhin für Patienten geöffnet bleibt. Ihre Therapien finden unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen statt, wobei sie besonders auf die Gesundheit ihrer Patienten achtet.

Behandlungen

OsteopathieMNI TherapieFaszientherapieKrankengymnastikmanuelle Therapie

Google Bewertungen

5.0(8)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben die fachliche Kompetenz und die freundliche, sympathische Art von Mike. Patienten berichten von schneller und effektiver Hilfe bei verschiedenen Beschwerden wie Kreuzbandriss, Schwangerschaftsbeschwerden und Wirbelproblemen. Wartezeiten werden in den Bewertungen nicht thematisiert.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • costerus.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 16.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.