Schnelltermin

Dr. med. dent. Christopher Czink

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med. dent. Christopher Czink? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnczink.atStand Okt. 2026

Dr. med. dent. Christopher Czink ist seit 2013 in der vierten Generation in der Ordination tätig. Er hat sein Studium der Zahnmedizin an der MedUni Wien absolviert und sich auf Implantologie spezialisiert. Dr. Czink ist zertifizierter Laserschutzbeauftragter und bietet innovative Behandlungen mit modernster Technologie an. Er hat wissenschaftliche Arbeiten zur digitalen Volumentomographie veröffentlicht und hält Fachvorträge. Seit 2018 hat er einen eigenen Kassenvertrag und arbeitet gemeinsam mit seinem Vater Ulrich.

Diplome & Zertifikate

Fortbildungsdiplom der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit Spezialisierung ImplantologieZertifizierter Laserschutzbeauftragter

Behandlungen

ImplantologieKnochenaufbauZahnaufhellung mit LaserZahnspangen (klassisch, unsichtbar)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • zahnczink.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 10.07.2026
  • Softdent/eTerminOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.