Schnelltermin

Dr. Catarina DaCol

Zahnheilkunde und Zahnmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Catarina DaCol? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-dacol.atStand Okt. 2026

Dr. Catarina DaCol, vormals MR Dr. Haidinger, ist Zahnärztin in der Praxis in Seekirchen am Wallersee. Dr. DaCol hat sich auf ästhetische Zahnheilkunde, Mundhygiene und die Behandlung von Angstpatienten spezialisiert.

Leistungen

BleachingMundhygieneParadontologieWurzelbehandlungÄsthetische ZahnheilkundeBehandlung von AngstpatientenProphylaxe (Versiegeln, Fluoridierung)Prothetik (Kronen, Brücken, abnehmbarer Ersatz)

Google Bewertungen

4.5(52)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben durchgehend die freundliche und kompetente Behandlung durch Dr. DaCol und ihr Team. Die Patienten fühlen sich gut aufgehoben, und die Praxis wird auch für Kinder und Notfälle empfohlen. Wartezeiten werden nicht explizit erwähnt, jedoch werden schnelle Behandlungsabläufe positiv hervorgehoben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

  • dr-dacol.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 10.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.