Schnelltermin
Anna Drumbl, BSc

Anna Drumbl, BSc

Physiotherapie & Sportphysiotherapie
Sind Sie Anna Drumbl, BSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physiotherapie.lifeStand Okt. 2026

Anna Drumbl ist eine Physiotherapeutin mit Schwerpunkt auf Sportphysiotherapie und Rehabilitation. Sie hat ihr Bachelorstudium an der FH Joanneum Graz abgeschlossen und bringt jahrelange Erfahrung in der Behandlung von Verletzungen und sportbezogenen Beschwerden mit. Anna Drumbl setzt auf individuelle Betreuung und moderne Therapieansätze, um ihre Patienten bei der Rückkehr in den Sport oder Alltag zu unterstützen. Besonders wichtig ist ihr, dass ihre Patienten die Ursachen ihrer Beschwerden verstehen und gemeinsam definierte Ziele erreichen.

Leistungen

PhysiotherapieSportphysiotherapieESP-FußrehabilitationIAOM SchultertherapieESP-HüftrehabilitationESP-KnierehabilitationRehabilitation nach Verletzungen

Behandlungen

SchwindeltherapieTinnitus-TherapieKopf-/Kiefertherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.