Schnelltermin

Dr. Elisabeth Edlinger

Zahnärztin
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarztpraxis-pischeldorf.atStand Okt. 2026

Dr. Elisabeth Edlinger ist Zahnärztin in der Zahnarztpraxis Pischeldorf. Die Praxis bietet ein breites Spektrum an zahnärztlichen Leistungen für Kassen- und Privatpatienten. Der Fokus liegt auf schonender Behandlung und individueller Betreuung.

Leistungen

BleachingProphylaxeHerdbefundeRoutinekontrollenMundhygieneinstruktionenKinder und Jugend MundhygieneBissflügel und Panoramaröntgen

Behandlungen

InlaysKronenOnlaysBrückenVeneersImplantateZahnersatzStiftaufbautenFüllungstherapieWurzelbehandlungZahnextraktionenKnirscherschienenAbnehmbare ProthetikParodontitistherapieWurzelspitzenresektionZahnärztliche ChirurgieOperative ZahnentfernungWeisheitszahnentfernungenRestaurative Zahnerhaltung

Erkrankungen

Parodontitis

Google Bewertungen

4.7(63)

KI-Zusammenfassung

Die Mehrheit der Bewertungen ist sehr positiv: Das Team wird durchgehend als freundlich, einfühlsam und sympathisch beschrieben, und die fachliche Betreuung – besonders bei Angstpatienten und Kindern – wird gelobt. Die Wartezeiten werden überwiegend als kurz bzw. eine sofortige Behandlung ohne Termin als positiv erwähnt, allerdings berichtet ein Patient, als Schmerzpatient ohne Termin abgewiesen und auf einen späteren Termin verwiesen worden zu sein.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.