Schnelltermin

Dr. Thomas Paul Egger

Innere Medizin, Geriatrie
Sind Sie Dr. Thomas Paul Egger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: egger-internist.atStand Okt. 2026

Dr. Thomas Paul Egger ist Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie mit langjähriger Erfahrung als Leitender Direktor im Geriatriezentrum Donaustadt. Er war als Spitalsoberarzt und Oberarzt in verschiedenen Abteilungen tätig, darunter das KFJ-Spital und das Donauspital. Seine Arbeit umfasste die Betreuung von Menschen in der letzten Lebensphase, wobei er sich auf die Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Pflegegeldbegutachtungen spezialisiert hat. Egger arbeitete eng mit interdisziplinären Teams zusammen und war für die medizinische Verantwortung in Geriatriezentren zuständig. Seine Expertise umfasst auch Palliativmedizin, internistische Intensivmedizin und klinische Prüfungen. Er ist zudem als Lebensberater und Sachverständiger für Innere Medizin tätig.

Diplome & Zertifikate

Additivfachdiplom für GeriatrieDiplom als LebensberaterDiplom für internistische IntensivmedizinDiplom für klinischen PrüfarztGeprüfter SpitalsmanagerZertifikat für PflegegeldeinstufungÖÄK-Diplom für Palliativmedizin

Leistungen

PflegegeldbegutachtungenErrichtung von SterbeverfügungenErrichtung von VorsorgevollmachtenErrichtung von PatientenverfügungenErstellung von Gutachten für BehördenErstellung von Gutachten für GerichteErstellung von Gutachten für PrivatpersonenErstellung von Gutachten für Versicherungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.