Schnelltermin
OA Dr. Alexander Egkher

OA Dr. Alexander Egkher

Unfallchirurgie
Sind Sie OA Dr. Alexander Egkher? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: unfall.atStand Okt. 2026

OA Dr. Alexander Egkher ist Facharzt für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie mit den Zusatzqualifikationen Sportmedizin und Hyperbarmedizin. Er ist Oberarzt an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie der Medizinischen Universität Wien und führt eine Praxis in der Krottenbachstraße.

Diplome & Zertifikate

NotarztSportmedizinTauch- und Hyperbarmedizin

Leistungen

OrthopädieUnfallchirurgieSporttraumatologie

Behandlungen

Minimalinvasive Chirurgie

Erkrankungen

HüftbeschwerdenKniebeschwerdenSchulterbeschwerden
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • unfall.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 07.07.2026
  • med4motion.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 07.07.2026
  • rudolfinerhaus.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 07.07.2026
  • LatidoOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.