Schnelltermin

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Eher

Psychiatrie
Kassenarzt: KFA
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychiatriepraxiswien.atStand Okt. 2026

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Eher ist ein international anerkannter Experte auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie mit einem Schwerpunkt auf psychiatrischer Kriminalprognostik, insbesondere im Zusammenhang mit Sexual- und Gewaltdelinquenz. Er verfügt über eine Lehrbefugnis (Venia legendi) an der Universität Ulm für forensische Psychotherapie und ist seit über 30 Jahren im psychiatrisch-gutachterlichen Bereich tätig. Prof. Eher ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats für das forensisch-psychiatrische Curriculum der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie. Seine Expertise umfasst die Erstellung von forensischen Gutachten, die er nach den Standesregeln der Sachverständigen und ärztlichen Regeln der Kunst durchführt. Zudem ist er Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Studien und Fachartikel mit Fokus auf forensische Psychiatrie.

Diplome & Zertifikate

Venia legendi für forensische Psychotherapie an der Universität Ulmallgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter SachverständigerÖÄK Diplom forensisch psychiatrische Gutachten

Leistungen

CoachingGutachtenSupervisionPaartherapieSexualmedizinPsychotherapieFamilientherapieAllgemeine PsychiatrieForensische Psychiatrie

Google Bewertungen

4.6(10)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen sind gemischt: Einige loben die fachliche Kompetenz, Einfühlsamkeit und die schnelle Reaktion auf Anfragen, während eine Bewertung mangelnde Nachbetreuung und Vergesslichkeit kritisiert. Wartezeiten werden nicht direkt thematisiert.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.