Schnelltermin
Dr. med. univ. Klaus Martin Ehrmann

Dr. med. univ. Klaus Martin Ehrmann

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Sind Sie Dr. med. univ. Klaus Martin Ehrmann? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-ehrmann.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. Klaus Martin Ehrmann ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und arbeitet in der Zahnarztpraxis Ehrmann in Salzburg. Er verbindet langjährige Erfahrung mit innovativen medizinischen Methoden und setzt auf eine ganzheitliche Betreuung seiner Patienten. Klaus Martin Ehrmann ist spezialisiert auf Zahnersatz, Implantate, ästhetische Zahnmedizin und Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Besonders wichtig ist ihm die individuelle Beratung und die empathische Begleitung seiner Patienten. Er ist auch auf die Behandlung von Angstpatienten spezialisiert und legt großen Wert auf eine entspannte Atmosphäre, um den Besuch beim Zahnarzt für alle Patienten angenehmer zu gestalten.

Leistungen

KronenBrückenVeneersImplantateAmalgamausleitungZahnaufhellung (Bleaching)Kieferorthopädie bei ErwachsenenZahnkorrektur (Zahnspangen, Aligner)Inlays aus Gold, Keramik oder KunststoffFüllungen aus hochwertigem Kunststoff (Komposit)Kombinationsbehandlungen (Zahnregulierung und Zahnersatz)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.