Schnelltermin

Dr.in Karin Eichenbaum

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-eichenbaum.atStand Okt. 2026

Dr.in Karin Eichenbaum ist Ärztin für Allgemeinmedizin und führt in ihren Ordinationen ausschließlich Untersuchungen als freie Sachverständige nach vorheriger Terminvereinbarung durch. Sie bietet ihre Dienstleistungen an zwei Standorten in Wien (Hameaustraße 28, 1190 Wien und Speisinger Straße 57-61/21, 1130 Wien) sowie an externen Standorten in Neutal und Eisenstadt an.

Diplome & Zertifikate

Mitglied der Gesellschaft der Ärztliche Gutachter ÖsterreichMitglied der Gesellschaft für Ehe- und FamilienberatungMitglied der Homöopathische Gesellschaft ÖsterreichMitglied der Ärztegesellschaft für OrthomolekularmedizinMitglied der Ärztliche Gesellschaft für Ernährungsmedizin

Leistungen

HomöopathieErnährungsmedizinBachblütentherapieOrthomolekularmedizinSystemische Einzel/Paar/FamilienberatungUntersuchungen als freie Sachverständige

Google Bewertungen

4.2(5)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv: Die Ärztin wird als fachlich kompetent und freundlich beschrieben, nimmt sich Zeit für Patientinnen und Patienten, und in einzelnen Kommentaren werden keine Wartezeiten genannt. Vereinzelt wird Kritik an der Kommunikation und am Umgang des Empfangs geäußert, insbesondere bei geänderten Zugangsregelungen. Insgesamt überwiegt der Eindruck einer gründlichen und zugewandten Betreuung.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.