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Psychotherapie Irina Ennser MSc

Katathym Imaginative Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-ennser.atStand Okt. 2026

Irina Ennser ist Psychotherapeutin mit einem Master in Inclusive Education und spezialisiert auf Katathym Imaginative Psychotherapie (KIP). Sie bietet Psychotherapie für Jugendliche, Erwachsene und Paare in Graz (Geidorf) an. Ihre Ausbildung umfasst das psychotherapeutische Propädeutikum und Fachspezifikum bei der ÖGATAP. Irina Ennser hat Erfahrung in der mobilen sozialpsychiatrischen Betreuung und unterstützt Menschen in besonderen Lebenslagen. Sie ist Mitglied im Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und im Steirischen Landesverband für Psychotherapie (STLP).

Behandlungen

Katathym Imaginative Psychotherapie

Erkrankungen

DepressionenSchlafstörungenSuchterkrankungenZwangserkrankungenProbleme in BeziehungenPersönlichkeitsstörungenbelastende Ereignisse und akute KrisenÄngste, Angstzustände und PanikattackenÜberforderung in Beruf oder Privatlebenchronische Erkrankungen und Schmerzzuständesich wiederholende Verhaltens- und Denkmuster

Google Bewertungen

5.0(4)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben die freundliche und einfühlsame Art der Therapeutin sowie die angenehme Atmosphäre. Die fachliche Kompetenz wird als hochprofessionell beschrieben. Wartezeiten werden nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.