Schnelltermin

DSA Sabine Erhart, MA

Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: sabine-erhart.atStand Okt. 2026

Sabine Erhart ist eine Psychotherapeutin, Supervisorin und Mediatorin mit langjähriger Erfahrung in freier Praxis seit 2016. Sie ist eingetragene Mediatorin nach dem Zivilrechts-Mediationsgesetz, Diplomierte Sozialarbeiterin und Lebens- und Sozialberaterin. Ihre Tätigkeit umfasst systemische Psychotherapie, Supervision und Beratung für Einzelpersonen, Paare, Familien und Gruppen. Sabine Erhart arbeitet mit einem systemischen Ansatz, der auf der Annahme basiert, dass Menschen durch ihr Handeln ein Gleichgewicht zwischen sich und ihrem Umfeld suchen. Ihr Fokus liegt auf der Förderung von Selbstreflexion, der Stärkung persönlicher Ressourcen und der Verbesserung der Lebensqualität. Sie bietet spezifische Angebote wie Einzel-, Paar- und Familientherapie, Supervision für Einzelpersonen und Teams sowie Konfliktcoaching und Mediation an. Sabine Erhart ist zudem in Ausbildung zur Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.

Diplome & Zertifikate

Diplomierte SozialarbeiterinEingetragene Mediatorin nach ZivMediatGLebens- und Sozialberaterin

Leistungen

MediationPsychotherapieKonfliktberatungKonfliktcoachingSystemische TherapieSystemische SupervisionTrennung und ScheidungsberatungSoziale und Psychologische Beratung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.