Schnelltermin
Marica Erklavec-Wernig

Marica Erklavec-Wernig

Physiotherapie
Sind Sie Marica Erklavec-Wernig? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: haus-curo.atStand Okt. 2026

Marica Erklavec-Wernig ist seit 2008 freiberufliche Physiotherapeutin und hat eine Hauptberufstätigkeit als Leitende Physiotherapeutin im LKH Deutschlandsberg. Sie hat zahlreiche Weiterbildungen absolviert, darunter Manuelle Therapie, Triggerpunkttherapie, Atemtherapie und K-Taping. Marica Erklavec-Wernig bietet eine Vielzahl an physiotherapeutischen Leistungen, darunter Schmerztherapie, Rehabilitation nach Verletzungen und neurologische Therapien.

Behandlungen

MassagenAtemtherapieSchmerztherapieMeridianbehandlungenRehabilitation des BeckenbodensNachbehandlungen nach unfallchirurgischen Eingriffen

Erkrankungen

SportverletzungenKopfschmerz und MigräneNeurologische ErkrankungenHaltungsschäden und -schwächenBewegungseinschränkungen oder -störungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • haus-curo.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 27.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.