Schnelltermin

Dr. Sebastian Fahrngruber

Urologie und Andrologie
Sind Sie Dr. Sebastian Fahrngruber? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: med-praxis.infoStand Okt. 2026

Dr. Sebastian Fahrngruber ist Facharzt für Urologie und Andrologie mit Schwerpunkt auf der Diagnostik und Therapie von urologischen und andrologischen Erkrankungen. Er bietet umfassende Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere zur Früherkennung von Prostatakrebs, sowie individuelle Therapien bei Impotenz, Harninkontinenz und anderen männerspezifischen Beschwerden. Seine Expertise umfasst auch die Behandlung von Harnsteinen, Harnwegsinfektionen und Tumornachsorge. Dr. Fahrngruber ist spezialisiert auf die Behandlung von Vorhautproblemen und Hodenhochstand sowie auf Vasektomien.

Leistungen

TumornachsorgeProstatakrebs-VorsorgeAbklärung bei Blut im HarnEndoskopische Diagnostik (Urethrozystoskopie)

Behandlungen

Vasektomie

Erkrankungen

HarnsteineHarnblasenkarzinomNierenzellkarzinomHarnwegsinfektionenImpotenz und KinderwunschberatungVorhautprobleme, Phimose, Hodenhochstand, Kinder-EnuresisUnwillkürlicher Harnverlust (Belastungs- und Dranginkontinenz)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.