Schnelltermin
Astrid Fasching

Astrid Fasching

Massage
Sind Sie Astrid Fasching? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: massage-fasching.atStand Okt. 2026

Astrid Fasching begleitet seit mehreren Jahren Menschen durch Massage als altbewährte Heilmethode. Nach ihrer Ausbildung zur medizinischen Masseurin am WIFI St. Pölten und der Aufschulung zur Heilmasseurin im Jahr 2016, arbeitete sie zuvor bei Evelin Hörmann – FA LifeTouch in Ruprechtshofen. Durch zahlreiche Fortbildungen erweitert sie ihr Behandlungsspektrum und bietet eine ganzheitliche Begleitung an. Ihr Fokus liegt auf der Entspannung und Unterstützung der Selbstheilungskräfte. Besonders wichtig ist ihr die Behandlung von Kindern und Schwangeren, wobei sie mit sanften Techniken und einer entspannenden Atmosphäre hilft, körperliche Spannungen abzubauen und das Wohlbefinden zu stärken.

Leistungen

KindermassageBabymassage im Einzelsetting

Behandlungen

LymphdrainageKlassische MassageFußreflexzonenmassageSchröpfen, Moxen, GuaShaEntspannungsmassage für KinderBabymassagekurse im EinzelsettingSchwangerschaftsbegleitende Massage
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 28.10.2026, 17:13 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.