Schnelltermin

Dr. Eva Fattinger

Zahnheilkunde
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-fattinger.atStand Okt. 2026

Zahnärztin Dr. Eva Fattinger ist in Graz-Eggenberg tätig und legt besonderen Wert auf eine angenehme und angstfreie Behandlung für Patienten aller Altersgruppen. Sie absolvierte ihr Studium der Zahnmedizin und bietet eine breite Palette an Leistungen an, darunter zahnfarbene Füllungen, Inlays aus Gold und Keramik, chirurgische Eingriffe sowie prothetischen und restaurativen Zahnersatz. Besonders hervorzuheben ist ihre Expertise in Kinderzahnbehandlungen, ästhetischer Zahnheilkunde inklusive Bleichen sowie Mundhygiene und Parodontalbehandlungen. Ihr Ziel ist es, dass sich jeder Patient in ihrer Ordination wohlfühlt und den Besuch so stressfrei wie möglich erlebt.

Behandlungen

BleichenMundhygieneParodontalbehandlungenZahnärztliche ChirurgieGold- und Keramik-InlaysÄsthetische ZahnheilkundeProthetischer und restaurativer ZahnersatzZahnerhaltung – auch zahnfarbene Füllungen

Google Bewertungen

3.7(60)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen fallen gemischt aus: Gelobt werden ein freundliches, herzliches und professionelles Team, eine pünktliche Terminorganisation ohne nennenswerte Wartezeiten sowie eine fachlich kompetente und einfühlsame Ärztin, die sich Zeit nimmt. Kritisch genannt werden dagegen unfreundliches Verhalten, unterschiedliche Preisgestaltung, unzureichend ausgeführte Füllungen und fehlende Nachsorge bzw. Aufklärung. Auch eine ablehnende Haltung gegenüber Schmerzpatienten bzw. neuen Patienten wird als enttäuschend beschrieben.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.