Schnelltermin

Dr. Michael Felbermayer

Innere Medizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Michael Felbermayer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: internist-linz.atStand Okt. 2026

Dr. Michael Felbermayer studierte Medizin an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und absolvierte seine Facharztausbildung in Innerer Medizin am AKH Linz unter Prof. Leisch. Vor seiner Niederlassung in Linz war er als Wahlarzt in Enns tätig. Seit 2001 praktiziert er in der Ordination Saporoshjestr. in Linz mit Schwerpunkt auf Kardiologie. Dr. Felbermayer verfügt über umfangreiche Zusatzqualifikationen, darunter ein Notarztdiplom, Hygienediplom sowie Zertifikate für Vorsorgeuntersuchungen und DMP Therapie-Aktiv.

Diplome & Zertifikate

Fortbildungsdiplom ÄrztekammerHygienediplomNotarztdiplomÄK Zertifikat DMP Therapie-AktivÄK Zertifikat Vorsorgeuntersuchung

Leistungen

LaborErgometrieLangzeit-EKGTabakentwöhnungEchokardiographieNierensonographieErnährungsberatungOberbauchsonographieUltraschall der Gefäße24-Std. Blutdruckmessung

Behandlungen

Diabetes mellitus BehandlungBehandlung von Schilddrüsenerkrankungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.