Schnelltermin

Bettina Felizeter

Verhaltenstherapie
Sind Sie Bettina Felizeter? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-tirol.comStand Sep. 2026

Bettina Felizeter ist eine Psychotherapeutin mit der gesetzlichen Anerkennung gemäß §7 Absatz 1 des Psychotherapiegesetzes. Sie bietet Verhaltenstherapie für verschiedene Zielgruppen an, darunter ältere Menschen, Erwachsene, Paare, Familien, Jugendliche und Kinder. Ihre therapeutische Arbeit umfasst die Behandlung von komplexen psychischen Belastungen wie Ängsten, Phobien, Panikattacken, Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen sowie Mobbing. Zudem behandelt sie Depressionen und Burnout-Syndrom. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf psychosomatischen Beschwerden und Schlafstörungen. Sie unterstützt Patienten bei der Verarbeitung von Themen wie Sterben, Tod und Trauer sowie bei Traumata, Krisen und Belastungsstörungen. Ihre Arbeit richtet sich auch an hochsensible und hochbegabte Menschen.

Erkrankungen

ZwängeSchlafstörungenSterben/Tod/TrauerDepressionen/BurnoutÄngste/Phobien/PanikattackenTraumata/Krisen/BelastungsstörungenPsychosomatische Beschwerden/ErkrankungenBeziehungs-/Partnerschaftsprobleme/Mobbing
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.