Schnelltermin
Markus Fellner, MSc

Markus Fellner, MSc

Sportphysiotherapie
Sind Sie Markus Fellner, MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapieteamperg.atStand Okt. 2026

Markus Fellner ist einer der Mitgründer des Therapie Team Perg und arbeitet seit 2015 in der Praxis. Als Sportphysiotherapeut begleitet er Patienten auf dem Weg zu ihren Therapie- und Alltagszielen. Seine Stärken liegen in der Entwicklung und Einführung von Test- und Trainingsmethoden sowie der Organisation des therapeutischen Prozesses. Er unterstützt seine Patienten durch zielorientierte Pläne, die aktive Therapie und manuelle Techniken kombinieren.

Leistungen

LaufanalyseLaufworkshopAthletiktestungManuelle TherapieTrainingsbetreuungSportphysiotherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • therapieteamperg.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • OffisyOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 01.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.