Schnelltermin

Dr. Michael Fesenmeier

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Michael Fesenmeier? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: laendlezahn.atStand Okt. 2026

Dr. Michael Fesenmeier ist Zahnarzt mit langjähriger Erfahrung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Er legt besonderen Wert auf ganzheitliche Medizin und die Berücksichtigung komplexer Zusammenhänge bei der Behandlung seiner Patienten. Dr. Fesenmeier bietet eine breite Palette an Leistungen, darunter Parodontologie, ästhetische Zahnbehandlungen, Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Prothetik, orale Chirurgie und Implantologie. Seine Praxis ist mit modernster medizinischer Ausstattung, wie digitalem Röntgen, ausgestattet, um eine schonende und präzise Behandlung zu gewährleisten.

Leistungen

BrückeProphylaxeZahnschmuckImplantologieAufbissschieneEndodontologieInlays, OnlaysParodontologieOrale ChirurgieSchmerztherapieKinderzahnheilkundeRegelmäßiges RecallFissurenversiegelungMinimal invasive TherapieÄsthetik (Verblendschalen, Bleaching)Prothetik (Vollkeramische Restaurationen)

Ausstattung

IntraOralkameraDigitales Röntgen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • laendlezahn.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 10.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.