Schnelltermin

Mag. Brigitta Fetsch

Katathym Imaginative Psychotherapie
Sind Sie Mag. Brigitta Fetsch? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: fetsch-psychotherapie-graz.comStand Okt. 2026

Mag. Brigitta Fetsch ist Diplompsychologin und Psychotherapeutin mit Schwerpunkt auf Katathym Imaginativer Psychotherapie. Sie ist seit 2003 als selbstständige Psychotherapeutin in Graz tätig und bietet individuelle Beratung, Therapie und Coaching für Einzelpersonen, Paare und Gruppen an. Ihre Methode verbindet therapeutische Gespräche mit imaginativen Techniken zur Verarbeitung von belastenden Lebenserfahrungen. Zudem ist sie als Mediatorin und Supervisorin tätig und unterstützt Berufsgruppen in der Reflexion ihres Handelns. Ihre Arbeit ist geprägt von Einfühlungsvermögen, analytischer Klarheit und weiblicher Intuition. Sie war Referentin für Mediation und arbeitet freiberuflich in der Familienberatung sowie im Institut für Familienförderung.

Diplome & Zertifikate

Eingetragene Person für Elternberatung nach §95 Abs 1a AußStrGMediatorin (Co-Mediation)Mitglied der Vereinigung österreichischer Psychotherapeuten (VÖPP)Psychotherapeutin für Katathym Imaginative Psychotherapie (Bundesministerium für Gesundheit)

Behandlungen

SelbsterfahrungKatathym Imaginative PsychotherapieStressbewältigung und Selbstfürsorge

Erkrankungen

Burnout und Erschöpfung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.