Schnelltermin

Dr. med.univ. Eckart Fieber

Unfallchirurgie und Sporttraumatologie
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med.univ. Eckart Fieber? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: doc-fieber.atStand Okt. 2026

Dr. Eckart Fieber, geboren in Villach, absolvierte sein Medizinstudium in Graz und Innsbruck und seine Facharztausbildung in Unfallchirurgie und Sporttraumatologie. Seit über 30 Jahren praktiziert er als Facharzt für Unfallchirurgie und ist Spezialist für arthroskopische Chirurgie. Er ist gerichtlicher beeideter Sachverständiger und bietet eine breite Palette an medizinischen Leistungen, darunter Unfallchirurgie, Sporttraumatologie, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Hausbesuche. Dr. Fieber legt großen Wert auf eine patientenorientierte Betreuung und moderne Therapien.

Diplome & Zertifikate

Gerichtlicher beeideter Sachverständiger

Leistungen

ImpfungenHausbesucheUnfallchirurgieAllgemeinmedizinInfusionstherapieSporttraumatologieVorsorgeuntersuchungen

Behandlungen

SportuntersuchungenKniegelenksoperationenArthroskopie und Gelenksspiegelungen

Ausstattung

EKGUltraschall
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 09:28 Uhr

Verwendete Quellen

  • doc-fieber.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 14.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.