Schnelltermin

Dr. med. univ. Andrea Fink

Kinder- und Jugendheilkunde
Sind Sie Dr. med. univ. Andrea Fink? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: kinderarzt-fink.atStand Okt. 2026

Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde mit Schwerpunkt auf der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Ordination bietet Termine nach Vereinbarung an und ist ab dem 04.05.2026 an einem neuen Standort in Neusiedl am See unter der Adresse Untere Hauptstraße 95 erreichbar. Die Praxis arbeitet als Wahlärztin und nimmt keine Kassenpatienten auf.

Leistungen

Kinderärztliche Untersuchung

Behandlungen

Behandlung von Kinderkrankheiten

Google Bewertungen

5.0(10)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben die freundliche und einfühlsame Behandlung von Kindern durch Frau Dr. Fink hervor. Sie nimmt sich Zeit für Fragen und gilt als fachlich kompetent. Die Ordinationshilfe wird ebenfalls als freundlich und kompetent beschrieben. Wartezeiten werden in den Bewertungen nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.