Schnelltermin
Eva Fischer

Eva Fischer

Shiatsu
Sind Sie Eva Fischer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: shiatsu-fischer.atStand Okt. 2026

Eva Fischer ist eine diplomierte Shiatsu-Praktikerin, die ihre Berufung als Shiatsu-Therapeutin lebt. Sie absolvierte ihre Ausbildung bei Shiatsu Austria unter der Leitung von Dr. Eduard Tripp und schloss diese im Dezember 2016 ab. Eva Fischer ist Mitglied im österreichischen Dachverband für Shiatsu (OEDS) und setzt sich für die Anerkennung und Entwicklung des Shiatsu-Berufsbildes in Österreich ein. Ihr Ansatz zielt darauf ab, die eigene Stimme und innere Balance durch Shiatsu zu stärken und zu harmonisieren. Sie unterstützt ihre Klienten dabei, dem harmonischen Energiefluss im Körper nachzugehen und so Körper, Seele und Geist zu berühren.

Diplome & Zertifikate

qualified practitioner (OEDS)

Leistungen

Stärkung des ImmunsystemsVerbesserung der SelbstwahrnehmungAktivierung der SelbstheilungskräfteLösung von Spannungen und Harmonisierung

Behandlungen

ShiatsuPsychologische Beratung

Erkrankungen

Unterstützung bei SchlafstörungenUnterstützung bei VerdauungsproblemenUnterstützung bei depressiver VerstimmungUnterstützung bei MenstruationsbeschwerdenUnterstützung bei Erschöpfung und AntriebslosigkeitUnterstützung bei Schmerzen (Kopfschmerz/Migräne, Bewegungsapparat)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.