Schnelltermin

Manuela Fröhlich, BEd.

Legasthenie- und Dyskalkulietraining
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: lernlicht.atStand Okt. 2026

Manuela Fröhlich, BEd., ist Primarpädagogin, diplomierte Legasthenie- und Dyskalkulietrainerin nach EÖDL (Erster Österreichischer Dachverband Legasthenie) sowie zertifizierte Outdoorpädagogin. Sie absolvierte das Bachelorstudium Primarstufe und bildete sich zur Legasthenie-Trainerin (EÖDL) sowie zur Dyskalkulie-Trainerin (EÖDL, in Ausbildung) weiter. Ihre Arbeit umfasst die gezielte Diagnostik und individuelle Förderung von Kindern und Erwachsenen mit Legasthenie und Dyskalkulie. Sie bietet sowohl Online-Training als auch Vor-Ort-Termine in Hof am Leithaberge und Ebreichsdorf an. Ihr Ansatz ist ganzheitlich und stärkenorientiert, mit dem Ziel, Blockaden abzubauen und Lernfreude zu wecken.

Diplome & Zertifikate

Bachelorstudium PrimarstufeDiplomierte Dyskalkulie-Trainerin (EÖDL, in Ausbildung)Diplomierte Legasthenie-Trainerin (EÖDL)Zertifizierte Outdoorpädagogin

Leistungen

DyskalkulietrainingLegasthenietrainingAustestung (AFS-Test & SLRTII)E-Book: Konzentration leicht gemachtOnline Workshop: Konzentration fördernOnline Workshop: Lernen leicht gemachtLegasthenie- und Dyskalkulietraining (online)Legasthenie- und Dyskalkulietraining (vor Ort)Online Workshop: Legasthenie und Dyskalkulie verstehenKostenloser Online-Workshop: Wenn Lesen, Schreiben und Rechnen zur Herausforderung werden
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.