Schnelltermin
MMag. Sabine Fröhlich

MMag. Sabine Fröhlich

Klinische Psychologin & Erziehungsberatung
Sind Sie MMag. Sabine Fröhlich? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: sabinefroehlich.atStand Okt. 2026

MMag. Sabine Fröhlich ist Klinische Psychologin und Erziehungsberaterin mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Sie bietet psychotherapeutische Unterstützung gemäß §107 Abs.3 Z.1 AußStrG sowie spezifische Beratung für Eltern in Scheidungssituationen nach §95 Abs.1a AußStrG. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbindung von Therapie und Natur, etwa durch therapeutische Spaziergänge.

Leistungen

ErziehungsberatungBeratung für Eltern im Scheidungsfall

Behandlungen

MototherapiePsychologische TherapieSensorische IntegrationTherapeutische Spaziergänge in der Natur
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.