Schnelltermin

Theresa Fröschl BSc

Hebamme
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: storchenresa.atStand Juli 2026

In den letzten acht Jahren war sie sowohl in Graz als auch in Innsbruck als freiberufliche Hebamme tätig, seit 2022 ist sie wieder in Oberösterreich. Ihre Entscheidung zur Hebamme kam nach einer beeindruckenden Geburtserfahrung. Sie begleitet werdende und junge Eltern verständnisvoll und persönlich und ermutigt sie, auf ihr Gefühl und ihre Instinkte zu vertrauen. Ihr Angebot umfasst Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Beikostberatung, Rückbildungsgymnastik und Babymassage.

Leistungen

BabymassageNabelpflegeStillberatungBeikostberatungBeikost WorkshopPrenatal classesBeckenbodenübungenMUKI Pass GesprächSchwangerenvorsorgenBesprechen der GeburtRückbildungsgymnastikBetreuung nach der GeburtEinzelgeburtsvorbereitungBeobachtung der RückbildungGeburtsvorbereitung AbendkurseGeburtsvorbereitung WochenendkursGewichtskontrolle beim NeugeborenenHilfe und Tipps zum Stillen & SchlafenKontrolle der Gelbsucht & AusscheidungenErnährung in Schwangerschaft und StillzeitKontrolle und Hilfe bei GeburtsverletzungenTipps zum Umgang und Pflege des Neugeborenen

Behandlungen

Akupunktur
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026, 13:44 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.