Schnelltermin
Elisa Fuchsberger BA

Elisa Fuchsberger BA

Psychotherapie
Sind Sie Elisa Fuchsberger BA? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapiefuchsberger.comStand Okt. 2026

Elisa Fuchsberger begann ihre berufliche Laufbahn im psychosozialen Bereich während ihres Psychologiestudiums. Seit 2017 arbeitet sie als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision. Sie unterstützt Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und setzt sich für individuelle Lösungswege ein. Als Psychodramatikerin betont sie die Bedeutung echter Begegnungen und des Ausdrucks in der Therapie. Ihr Ansatz ist geprägt von der Überzeugung, dass Humor eine wertvolle Ressource sein kann, selbst in schwierigen Lebenssituationen.

Diplome & Zertifikate

Psychodrama

Erkrankungen

TrauerBurn-OutAngststörungPsychosomatikCo-AbhängigkeitErschöpfungssyndromBeziehungsgestaltungNarzissmus und narzisstische Systemesexueller und emotionaler MissbrauchTrauma und komplexe Traumafolgestörung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.