Schnelltermin

Margit Fuchsluger MSC D.O.

Osteopathin, Kinderosteopathin, Physiotherapeutin
Sind Sie Margit Fuchsluger MSC D.O.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapiegemeinschaft.atStand Okt. 2026

Margit Fuchsluger ist Osteopathin, Kinderosteopathin und Physiotherapeutin. Sie absolvierte das Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege, die Akademie für Physiotherapie am AKH Wien und das Studium der Osteopathie an der Wiener Schule für Osteopathie mit Masterabschluss an der Donauuniversität Krems. Sie ist auch Lehrassistentin an der WSO. Ihre Behandlungsschwerpunkte umfassen chronische und akute Schmerzzustände, Kopfschmerzen, Beschwerden im HNO- und Verdauungstrakt, Urogenitalprobleme, Schwangerschaftsbegleitung und Säuglingsbehandlung.

Leistungen

Prävention

Behandlungen

SchwangerschaftsbegleitungBegleitung bei belastenden Lebenssituationen

Erkrankungen

KiefergelenksproblemeBeschwerden der AtemwegeBeschwerden im HNO-BereichProbleme im UrogenitalbereichBeschwerden im VerdauungstraktNeurologische BeschwerdebilderKopfschmerz, Migräne, SchwindelFolgebeschwerden nach Unfällen und OperationenChronische und akute Schmerzzustände des BewegungsapparatesAngeborene und erworbene Probleme der kindlichen Entwicklung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.