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PT Tamara Gabler

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physio-gabler.atStand Okt. 2026

PT Tamara Gabler ist seit 1994 als Heilmasseurin ausgebildet und absolvierte 1995–1998 ihre Physiotherapie-Ausbildung am Wilhelminenspital Wien. Seit 2002 arbeitet sie freiberuflich als Physiotherapeutin. Seit 2006 bietet sie Cranio-Sacral-Therapie, Viszerale Mobilisation und Triggerpunkt-Therapie an. Ihr therapeutisches Spektrum umfasst die Befreiung von Schmerzen, Wiederherstellung der Gelenksbeweglichkeit, Muskelkraft und Koordination sowie die Erarbeitung physiologischer Haltung und Bewegungsabläufe. Sie legt Wert auf individuelle Betreuung und ein entspanntes Umfeld für ihre Patienten. Ihr Ziel ist es, gesundheitlichen Erfolg durch maßgeschneiderte Therapie zu erreichen.

Behandlungen

HeilmassageRückenschuleBeckenbodentherapieEntspannungstherapieTriggerpunkt-TherapieCranio-Sacral-TherapieViszerale MobilisationHeilgymnastik in der Unfallchirurgie (nach Verletzungen jeglicher Art)Wiederherstellung normaler Gelenksbeweglichkeit, Muskelkraft und KoordinationHeilgymnastik in der Orthopädie (z.B. Wirbelsäulen- und Bandscheibenbeschwerden sowie Hüft- und Knieendoprothesen)

Google Bewertungen

5.0(2)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben die freundliche und sympathische Art von Frau Gabler sowie ihre fachliche Kompetenz. Patienten berichten von deutlichen Verbesserungen ihrer Beschwerden. Wartezeiten werden in den Bewertungen nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.