Schnelltermin
Julia Gaggl, PT

Julia Gaggl, PT

Physiotherapie
Sind Sie Julia Gaggl, PT? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: julia-yoga.atStand Okt. 2026

Julia Gaggl ist seit über 20 Jahren als Physiotherapeutin tätig und seit 2009 selbstständig im Therapiehaus Lengauer in Steyr. Sie ist Bewegungsspezialistin und gibt ihr Wissen über anatomisch korrektes Üben seit zwei Jahren als Yogalehrerin weiter. Ihre Ausbildung umfasst Hatha-Yoga nach B. S. K. Iyengar und Spiraldynamik. Durch ihre anatomischen Kenntnisse und ihre Erfahrung als Physiotherapeutin kann sie Beschwerden erkennen und korrigieren, um eine anatomisch korrekte Bewegung zu fördern.

Leistungen

SpiraldynamikPhysiotherapieManuelle TherapieAnatomisch korrektes YogaEntspannung durch AtemtechnikenHatha-Yoga nach B. S. K. IyengarKraft- und Flexibilitätsentwicklung

Behandlungen

Bewegungstherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.