Schnelltermin

Dr. Klaus Ganser

Augenheilkunde & Kontaktlinsen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: augenarzt-ganser.netStand Okt. 2026

Dr. Klaus Ganser ist ein erfahrener Augenarzt mit langjähriger Expertise im Bereich der Kontaktlinsen. Er bietet medizinische Notfallversorgung ohne Terminvereinbarung an, insbesondere bei akuten Augenproblemen wie plötzlichem Sehverlust, Gesichtsfeldausfällen oder Fremdkörpern. Dr. Ganser führt spezielle Leistungen wie Netzhautfotografie, Vorsorge-OCT und Sehtests außerhalb der regulären Öffnungszeiten durch.

Leistungen

SehtestVorsorge-OCTAugendruckmessungNetzhautfotografieKontaktlinsenanpassungAugenhintergrunduntersuchungBrillenverordnung (bei Termin)

Google Bewertungen

4.4(50)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für Dr. Klaus Ganser fallen gemischt aus: Mehrere Patientinnen und Patienten loben die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Personals, die gut organisierte Terminabwicklung sowie die fachliche Kompetenz und ausführliche Erklärung der Behandlung. Kritische Stimmen bemängeln hingegen einen als herablassend empfundenen Umgangston sowie den Eindruck, dass Beschwerden und Sehprobleme nicht ausreichend ernst genommen bzw. nicht korrekt abgeklärt wurden. Konkrete Angaben zu Wartezeiten finden sich in den Rückmeldungen kaum.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.