Schnelltermin
Gabriele Gartner

Gabriele Gartner

Psychotherapie
Sind Sie Gabriele Gartner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-gartner.atStand Okt. 2026

Gabriele Gartner, geboren 1957, hat langjährige Erfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen in freier Praxis. Sie war im Ambulatorium für Entwicklungsneurologie sowie in der Akut- und Gerontopsychiatrie im Otto Wagner Spital tätig und arbeitete mit Menschen mit Behinderung bei Jugend am Werk. Sie absolvierte ein Curriculum für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie. Gabriele Gartner unterstützt Menschen in krisenhaften Lebensphasen dabei, belastende Muster zu überwinden und Ressourcen in ihrer inneren Welt zu entdecken und zu nutzen.

Diplome & Zertifikate

Curriculum für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

Leistungen

Kinder-Psychotherapie

Behandlungen

Katathym imaginative Psychotherapie (KiP)

Erkrankungen

DepressionenLebenskrisenAngstzuständeBeziehungsproblemePsychosomatische Erkrankungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.