Schnelltermin

Monika Gartner B.Sc.

Psychotherapie (Logotherapie und Existenzanalyse)
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gartner-psychotherapie.atStand Okt. 2026

Monika Gartner ist Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision und arbeitet mit der Methode der Logotherapie und Existenzanalyse. Sie verbindet ihre langjährige Erfahrung als Kindergartenpädagogin mit sozialem Engagement, insbesondere mit Menschen, die sich um andere kümmern und selbst mit emotionalen Herausforderungen konfrontiert sind. Ihr Fokus liegt auf der Begleitung von Menschen mit Trauer, Ängsten, körperlichen Einschränkungen sowie der Förderung von Sinnfindung und Lebensfreude. Gartner setzt auf die Logotherapie nach Viktor Frankl, die Sinnsuche und Eigenverantwortlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Sie unterstützt ihre Klienten dabei, innere Frieden und Selbstakzeptanz zu erreichen, und arbeitet mit einem ganzheitlichen Ansatz, der persönliche Freiheit und Würde betont.

Diplome & Zertifikate

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Behandlungen

Logotherapie und ExistenzanalyseSchicksalsbewältigung und SinnfindungBegleitung im Alter und bei LebensübergängenTrauerbewältigung und Begleitung bei VerlustHilfe zur Selbsthilfe und EigenverantwortlichkeitBegleitung bei Ängsten (Prüfungsangst, soziale Ängste, Angst vor dem Tod)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.