Schnelltermin

Mag. Susanne Geisler

Systemische Familientherapie und Klinische & Gesundheitspsychologie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: achtsam-zentrum.atStand Okt. 2026

Mag. Susanne Geisler arbeitet seit über 20 Jahren in freier Praxis und an der Kinder- und Jugendpsychiatrie Hinterbrühl, wo sie derzeit als stellvertretende Leiterin der Ambulanz tätig ist. Sie bietet Unterstützung als Coach, Supervisorin, Psychotherapeutin und Psychologin für Familien, Erwachsene, Kinder und Jugendliche an. Ihre Arbeit umfasst Beratung in schwierigen Lebenssituationen, Krisenbewältigung in Familie, Beruf oder Partnerschaft sowie Diagnostik bei Fragen zur Schulreife oder Verhaltensauffälligkeiten. Sie setzt vielfältige Methoden wie Traumatherapie, hypnotherapeutische Elemente und kreative Ansätze der Zaubertherapie ein, um individuell auf die Bedürfnisse ihrer Patienten einzugehen.

Diplome & Zertifikate

Traumatherapeutin (EMDR)zertifizierte Zaubertherapeutin

Behandlungen

TraumatherapieZaubertherapieHypnotherapeutische ElementeSystemische FamilientherapieKlinisch-psychologische BehandlungSäuglings-, Kinder- und JugendlichenpsychotherapiePsychotherapie bei Familienskrisen, Berufskrisen, PaarkrisenPsychotherapie bei körperlichen oder psychischen Erkrankungen (Angst, Depression, Essstörung, Zwang, ...)

Erkrankungen

Diagnostik bei Fragen zur Schulreife oder Verhaltensauffälligkeiten
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.