Schnelltermin

Unbekannt (kein spezifischer Arzt genannt)

Chiropraktik
Sind Sie Unbekannt (kein spezifischer Arzt genannt)? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: chiropraxis4u.comStand Okt. 2026

Die Praxis bietet eine chiropraktische Behandlung, die sich auf die schonende und schmerzfreie Linderung von Blockaden in Wirbeln und Gelenken spezialisiert hat. Die Behandlungen zielen darauf ab, die normale Gelenkfunktionalität wiederherzustellen und den Gesundheitszustand langfristig zu stabilisieren. Die Praxis behandelt häufige Beschwerden wie Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle sowie Schwangerschaftsbeschwerden. Zusätzlich wird Sport-Chiropraktik angeboten, um Sportlern bei der Prävention und Rehabilitation von Verletzungen sowie der Leistungsoptimierung zu helfen.

Leistungen

Heilmassage

Behandlungen

Lumbalgie-BehandlungIschialgie-BehandlungSchwangerschaftsbegleitungZervikalsyndrom-BehandlungBehandlung von KopfschmerzenBandscheibenvorfall-BehandlungBehandlung von NackenschmerzenBehandlung von RückenschmerzenSchmerzlinderung durch ChiropraktikSport-Chiropraktik zur LeistungsoptimierungSport-Chiropraktik für Verletzungsprävention
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.