Schnelltermin
Mag. Alexander Gerner

Mag. Alexander Gerner

Grinberg Methode®
Sind Sie Mag. Alexander Gerner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: nachhaltigeswohlbefinden.comStand Sep. 2026

Mag. Alexander Gerner leitet das Institut für nachhaltiges Wohlbefinden in Linz und praktiziert seit langjähriger Erfahrung die Grinberg Methode®. Er ist spezialisiert auf die Erweiterung der persönlichen Wahrnehmung auf mentaler, emotionaler und körperlicher Ebene. Seine Arbeit basiert auf der Vier-Elemente-Lehre und zielt darauf ab, Menschen durch Körperarbeit zu mehr Wohlbefinden, Energie und Balance zu verhelfen. Gerner bietet Einzel- und Gruppentrainings sowie maßgeschneiderte Veranstaltungen für Firmen und Institutionen an. Er ist ausgebildeter Grinberg-Methode-Praktiker und leitet auch Ausbildungen in Österreich.

Diplome & Zertifikate

Ausbildung zur Grinberg Praktikerin/zum Grinberg Praktiker

Leistungen

Stopping Movement TrainingStille im Kopf (Körpertraining)Atemtraining für Wohlbefinden & BalanceAtemübungen für Musiker:innen (Excellence-Training)Selbstverwirklichungstraining (erkennen, trainieren, umsetzen)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.