Schnelltermin

Karina Gigler

Augenheilkunde
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: augenarzt-mitsch.atStand Juli 2026

Karina Gigler bietet Routinekontrollen und eine zweite augenärztliche Meinung in komplexen Situationen an. Sie verfügt über spezielle Expertise in der neuroophthalmologischen Diagnostik und Therapie, inklusive spezifischer Bildgebung und Schall des Sehnervs. Zudem bietet sie Diagnostik und Therapie von Makulaerkrankungen wie feuchter Makuladegeneration, Gefäßverschlüssen und Diabetes.

Leistungen

RoutinekontrollenNeuroophthalmologie (Diagnostik und Therapie)

Behandlungen

Lid-OperationenOperation des Grauen StarsMakulaerkrankungen (Diagnostik und Therapie)

Google Bewertungen

5.0(18)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben übereinstimmend die kurzen Wartezeiten sowie die freundliche und professionelle Betreuung durch das gesamte Ordinationsteam. Dr. Mitsch wird als äußerst kompetenter und erfahrener Augenarzt beschrieben, der sich viel Zeit nimmt, gründlich untersucht und Fragen verständlich beantwortet. Die Praxis selbst wird als modern, ruhig und gut organisiert hervorgehoben, unter anderem wegen der einfachen Online-Terminvereinbarung.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 07.07.2026, 14:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.