Schnelltermin

Mag. a Marlene Gizicki-Neundlinger

Systemische Therapie
Sind Sie Mag. a Marlene Gizicki-Neundlinger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gizicki.atStand Okt. 2026

Mag. a Marlene Gizicki-Neundlinger, geboren und aufgewachsen in Wien, studierte Theater-, Film- und Medienwissenschaft sowie Kindergartenpädagogik. Seit 2012 studiert sie Psychotherapie und setzt ihre Begeisterung für Menschen, Lebensumstände und Systeme in ihrer therapeutischen Arbeit fort. Sie ist seit 2017 in eigener Praxis tätig und arbeitete zuvor bei TIRAM sowie in der Kolping Lebensberatung. Ihre Schwerpunkte umfassen systemische Therapie für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien sowie Elternberatung. Sie absolvierte ein Fachspezifikum für Systemische Therapie an der ÖAS und ein klinisches Praktikum am Zentrum Maimonides. Zudem war sie als Pädagogin bei kinderinwien.at, Babyschwimmtrainerin und Sprachförderin bei MA 10 tätig.

Leistungen

Elternberatung

Erkrankungen

ÄngsteStressBurnoutÜbergängeDepressionSexualitätLiebeskummerÜberforderungNeuorientierungDepression nach der Geburt
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.