Schnelltermin
Ao. Univ. Prof. Dr. Bernd Gollackner

Ao. Univ. Prof. Dr. Bernd Gollackner

Allgemeinchirurgie & Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie
Englisch
Sind Sie Ao. Univ. Prof. Dr. Bernd Gollackner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: medostwest.comStand Okt. 2026

Ao. Univ. Prof. Dr. Bernd Gollackner ist Facharzt für Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie und Gefäßchirurgie und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierte Sachverständiger mit Spezialisierung auf Gefäß-, Viszeralchirurgie und Transplantation sowie Organisationsversagen und Zertifizierungen medizinischer Einrichtungen. Sein Behandlungsspektrum umfasst Erkrankungen der Halsschlagader (Carotis), Aortenaneurysma, Dialyse-Shunt-Anlage, Erkrankungen der Becken- und Beinarterien (pAVK, Schaufensterkrankheit, chronische Wunden) sowie Krampfadern (Varizen).

Behandlungen

CarotischirurgieDialyse-Shunt-Anlage

Erkrankungen

AortenaneurysmaKrampfadern (Varizen)Erkrankungen der Becken- und Beinarterien
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.