Schnelltermin
Johannes Golser

Johannes Golser

Physiotherapie
Sind Sie Johannes Golser? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: synapse.or.atStand Okt. 2026

Johannes Golser ist Physiotherapeut mit Schwerpunkt auf neurologischen Erkrankungen. Nach seiner Ausbildung und achtjähriger Tätigkeit auf der neurologischen Abteilung des Landeskrankenhauses Hochzirl, spezialisierte er sich auf die Behandlung von neurologischen und orthopädischen Patienten. Golser setzt auf individuelle Bewegungsökonomie und individuelle Therapieansätze, die er durch regelmäßige Fortbildungen in Bobath-Therapie und Bewegungsanalyse weiterentwickelt. Seine Leidenschaft für Musik und Kampfsport fließt in seine therapeutische Herangehensweise ein.

Diplome & Zertifikate

Bobath-Therapie

Leistungen

Schmerzlindernde MaßnahmenTraining der KörperwahrnehmungSchulung kognitiver Fähigkeiten

Behandlungen

Bobath-TherapieManuelle TherapieTriggerpunkttherapieBewegungsökonomie-Training
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • synapse.or.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 13.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.