Schnelltermin

Christoph Gruber, BSc

Physiotherapeut
Sind Sie Christoph Gruber, BSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physiozentrum-salzburg.atStand Okt. 2026

Christoph Gruber ist Physiotherapeut mit Spezialisierungen in Rehabilitation von Thoraxverletzungen, Pulmologie und postoperativer Behandlung nach Gelenkersatz. Er schloss den Bachelor of Science (BSc) in Health Studies an der Fachhochschule Salzburg ab und ist ausgebildeter Rettungssanitäter. Seine Qualifikationen umfassen Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos I+II, Viscerale Therapie (seit 2023) und Workshop Ganganalyse.

Diplome & Zertifikate

Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos I+IIViscerale Therapie (seit 2023)Workshop Ganganalyse

Leistungen

PulmologieRehabilitation von ThoraxverletzungenPostoperative Behandlung nach Gelenkersatz
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • physiozentrum-salzburg.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 16.07.2026
  • Mein Arzt OnlineOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.