Schnelltermin
Dr. Elisabeth Gschwandtner

Dr. Elisabeth Gschwandtner

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Elisabeth Gschwandtner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-gschwandtner.atStand Okt. 2026

Dr. Elisabeth Gschwandtner ist Ärztin für Allgemeinmedizin und führt ihre Ordination in der Tautenhayngasse 16/1-5 in 1150 Wien. Die Ordination nimmt an der Versorgung aller Kassen teil und behandelt auch Privatpatienten. Das Leistungsangebot umfasst Vorsorgeuntersuchungen (inklusive Blut- und Harnuntersuchung sowie Stuhluntersuchung ab 50 Jahren), Blutdruckeinstellung, Diabetes-Therapie im Rahmen von Therapie Aktiv, Blutabnahmen und Schutzimpfungen. Blutabnahmen finden Montag von 8-9 Uhr und Donnerstag von 9-10 Uhr nach Terminvereinbarung statt. Termine können online über den Terminkalender, telefonisch oder vor Ort vereinbart werden.

Leistungen

ImpfungenBlutabnahmenDiabetes TherapieBlutdruckeinstellungVorsorgeuntersuchung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.