Schnelltermin

Maria-Luise Gschwentner

Kinderbetreuung und Gesundheitsförderung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: irisprethaler.atStand Sep. 2026

Maria-Luise Gschwentner ist diplomierte Kinderkrankenschwester mit Spezialisierung auf Babymassage nach F. Leboyer und Stillfortbildungen. Sie verfügt über umfassende Kenntnisse in der Pflege und Betreuung von Frühgeborenen sowie in der Ernährung und Intermediate Care in der Pädiatrie. Ihre Arbeit umfasst auch Diabetes mellitus Typ 1 und basales sowie mittleres Pflegemanagement.

Behandlungen

StillfortbildungenBabymassage nach F. LeboyerFrühgeborenen-Pflege und ErnährungIntermediate Care in der PädiatrieBasales und mittleres Pflegemanagement

Erkrankungen

Diabetes mellitus Typ 1

Google Bewertungen

4.8(17)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben überwiegend die fachliche Kompetenz und ganzheitliche Herangehensweise von Dr. Prethaler hervor; Patientinnen und Patienten fühlen sich ernst genommen und gut aufgehoben. Besonders gelobt werden die Freundlichkeit und Kompetenz des Vorzimmerpersonals sowie die Zeit, die sich die Ärztin für die Anliegen nimmt. Zu Wartezeiten finden sich keine konkreten Angaben, die Rückmeldungen sind insgesamt sehr positiv.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.