Schnelltermin

Dr. Johannes Gugler

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Sind Sie Dr. Johannes Gugler? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-gugler.atStand Okt. 2026

Dr. Johannes Gugler ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und spezialisiert auf kieferorthopädische Behandlungen. Seine Ordination ist eine qualifizierte Wahlarztordination für festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlungen im Rahmen der 'Gratis-Zahnspange' (IOTN Schweregrad 4 und 5). Er bietet verschiedene kieferorthopädische Therapien an, darunter abnehmbare und festsitzende Zahnspangen sowie Aligner-Behandlungen mit durchsichtigen Folien. Die Behandlungsdauer beträgt durchschnittlich drei Jahre, wobei die Gesamtkosten für eine festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlung inklusive Diagnostik, Kontrollen, Reparaturen und Retention bei 5.110 Euro liegen. Diese Kosten werden in drei Teilbeträgen verrechnet und können nach Bezahlung bei der Krankenkasse für eine Rückvergütung (80% des Kassentarifs) eingereicht werden.

Behandlungen

abnehmbare Zahnspangefestsitzende ZahnspangeAligner-Therapie mit durchsichtigen Folienkieferorthopädische Hauptbehandlung (IOTN Schweregrad 4, 5)

Google Bewertungen

4.6(30)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben überwiegend die fachliche Kompetenz von Dr. Gugler und die Freundlichkeit seines Teams hervor. Einzelne Patienten loben die schmerzarme Behandlung und die angenehme Atmosphäre. Kritisiert wird jedoch eine unfreundliche Ordinationsassistentin sowie lange Wartezeiten auf Termine, was zu einer negativen Bewertung führte.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.