Schnelltermin

Markus Hackl

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: beruehrungs.atStand Okt. 2026

Markus Hackl ist Gründer des berührungspunktes. Er absolvierte sein Studium an der privaten Akademie für Physiotherapie in Wels und an der Adelaide University in Australien. Seine didaktischen Fähigkeiten wurden durch einen Lehrgang für Unterrichtsentwicklung bei Bernhard Weiser geschult. Markus Hackl verfügt über zwei Jahrzehnte Erfahrung im Umgang mit erwachsenen Patienten und in der Erwachsenenbildung. Besonders qualifiziert ist er in den Bereichen Orthopädie, insbesondere bei Wirbelsäulenpatienten, sowie bei neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose. Seine persönlichen Stärken umfassen Offenherzigkeit, Spontanität, Empathie und rasche zielorientierte Handlungsfähigkeit. Markus Hackl schafft Räume, die den momentanen Bedürfnissen seiner Patienten gerecht werden.

Behandlungen

GangschulungRückenschule und ergonomische BeratungVermeidung möglicher FolgeerkrankungenErarbeitung individueller Ziele und MaßnahmenErklärung von Befunden und deren AuswirkungenRehabilitation nach Operation oder VerletzungSchmerzreduktion bei akutem und chronischem SchmerzMuskelaufbautraining und Kräftigung im TrainingsraumUntersuchung, Befundung und Behandlung von Fehlhaltungen des gesamten Körpers, besonders der Wirbelsäule
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.